AGBs
A) GELTUNG:
- Die BA-Bachler e.U.
erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der gegenständlichen
allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen
wird.
- Nebenabreden,
Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das gilt auch für das Abweichen
vom Schriftformerfordernis.
- Entgegenstehend
oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des
Geschäftspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von der
BA-Bachler e.U. ausdrücklich und schriftlich anerkannt worden sind.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, ersetzt.
B)VERTRAGSABSCHLUSS:
- Basis für den
Vertragsabschluss ist das jeweilige Anbot der BA-Bachler e.U. bzw. das
Auftragsschreiben des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung
(Werklohn, Kaufpreis) festgehalten sind. Die Angebote der BA-Bachler e.U. sind
freibleibend und unverbindlich bis zum rechtswirksamen Vertragsabschluss.
- Erteilt der Kunde
einen Auftrag, so ist er an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei der
BA-Bachler e.U. gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrages
durch die BA-Bachler e.U. zustande. Die Annahme hat in Schriftform (z. B. durch
Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dass die BA-Bachler e.U.
zweifelsfrei zu erkennen gibt (z. B. durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages),
dass sie den Auftrag annimmt.
C) LEISTUNGSUMFANG, AUFTRAGSABWICKLUNG, MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN:
- Der Umfang der zu
erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw. der
Leistungsbeschreibung (Anbot) oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche
Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.
- Alle Leistungen der
BA-Bachler e.U. (insbesondere Angebote und Auftragsbestätigungen) sind vom
Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen frei zu geben. Bei nicht
fristgerechter Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
- Der Kunde hat die
BA-Bachler e.U. unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen zu
versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Der Kunde
trägt die Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass Arbeiten infolge seiner
unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben der
BA-Bachler e.U. entstehen.
D) TERMINE:
- Frist-
und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die
BA-Bachler e.U. wird die vereinbarten Termine einhalten. Die Nichteinhaltung
der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der
ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der BA-Bachler e.U. eine
angemessene, mindest aber drei Wochen währende Nachfrist gesetzt hat. Die Frist
beginnt mit dem Zugang eines Schreibens unter Fristsetzung an die BA-Bachler
e.U.
- Nach
fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine
Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzuges besteht
nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der BA-Bachler e.U.
- Unabwendbare
oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei
Geschäftspartnern der BA-Bachler e.U. – entbinden die BA-Bachler e.U.
jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt,
wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrages notwendigen
Verpflichtungen im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin
zumindest im Ausmaß des Verzuges verlängert.
E) RÜCKTRITT VOM VERTRAG:
- Die
BA-Bachler e.U. ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der
Kunde mit fälligen Zahlungen trotz Nachfristsetzung von 14 Tagen im
Zahlungsverzug ist; berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden
bestehen und dieser auf die Aufforderung der BA-Bachler e.U. weder Akonti noch
taugliche Sicherheiten leistet.
F) HONORAR:
- Für
alle Arbeiten der BA-Bachler e.U., die aus welchem Grund immer vom Kunden nicht
beansprucht werden, gebührt der BA-Bachler e.U. die ursprüngliche vereinbarte
Vergütung. Eine Stornierung der beauftragten Leistung durch den Kunden ist nur
bis zum Ausführungsbeginn der beauftragten Leistung und nur gegen eine
Stornogebühr von 30 % der Auftragssumme möglich. Kostenvoranschläge der
BA-Bachler e.U. sind grundsätzlich unverbindlich und nur dann unentgeltlich,
wenn Unentgeltlichkeit ausdrücklich vereinbart wurde.Wenn abzusehen ist, dass
die tatsächlichen Kosten der von der BA-Bachler e.U. schriftlich veranschlagten
Kosten um mehr als 10 % überstiegen werden, wird die BA-Bachler e.U. den Kunden
auf die höheren Kosten hinweisen.
- Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach dem entsprechenden schriftlichen Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig eine kostengünstigere Ausführungsform einfordert.
G) ZAHLUNG – EIGENTUMSVORBEHALT:
- Die
Rechnungen der BA-Bachler e.U. werden, soweit keine anderen Zahlungsziele
ausdrücklich und schriftlich zugestanden sind, netto Kassa ohne jeden Abzug
binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.
- Bei verspäteten Zahlungen gelten Verzugszinsen in der Höhe von 8 Prozentpunkten
über dem Basiszinssatz gemäß § 1333 ABGB (Unternehmerzinsen) als vereinbart.
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der
BA-Bachler e.U.
- Der
Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung von Forderungen gegen ihn
verbundene Kosten und Aufwände, insbesondere Mahnkosten des Anwaltes der
BA-Bachler e.U. oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung
notwendige Kosten (z. B. Inkassospesen), zu tragen.
- Im
Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die BA-Bachler e.U. sämtliche, im
Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossene Verträge, erbrachte Leistungen und
Teilleistungen sofort fällig stellen.
- Der
Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der
BA-Bachler e.U. aufzurechnen, außer die Forderungen des Kunden wurden von der
BA-Bachler e.U. schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
- Ein
Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.
H) GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ:
- Der
Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb
von drei Tagen nach Leistungserbringung durch die BA-Bachler e.U. schriftlich
geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger
Anzeige von Mängeln steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder
Austausch der Leistung durch die BA-Bachler e.U. zu. Eine Wandlung des
Vertrages ist nur zulässig, wenn die BA-Bachler e.U. wesentliche Mängel nicht
binnen angemessener Frist behebt.
- Bei
gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel seitens der BA-Bachler e.U. oder
von ihr namhaft gemachter Dritter in angemessener Frist behoben, wobei der
Kunde der BA-Bachler e.U. alle zur Untersuchung und Mängelbehebung
erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen hat. Die BA-Bachler e.U. ist
berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn dies unmöglich
ist oder für die BA-Bachler e.U. mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand
verbunden wäre.
- Die
Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten der BA-Bachler e.U. ist
ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt
der Feststellung des Mangels und Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden
zu beweisen.
- Schadenersatzansprüche
des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver
Vertragsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder
unvollständiger Leistung, Mangelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen
sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
der BA-Bachler e.U. beruhen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder
Vorsatz hat der Kunde zu beweisen.
- Jeder
Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des
Schadens geltend gemacht werden.
- Schadenersatzansprüche
sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt.
I) SONSTIGES:
- Die
Rücknahme des sogenannte „EnergyChecker“ ist mit dem Einloggen des PIN auf der
Homepage der BA-Bachler e.U. nicht mehr möglich. Rückgaben sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der BA-Bachler
e.U. möglich und wird eine diesbezügliche Manipulationsgebühr von 25 % des
Kaufpreises vereinbart.
- Hinsichtlich
sämtlicher Rücksendungen der vom Kunden erworbenen Ware gilt vereinbart, dass
dieser die Rücksendungen auf eigene Rechnung und Gefahr vorzunehmen hat. Dies
gilt insbesondere auch für erforderliche Mängelbehebungen der BA-Bachler e.U.
im Zusammenhang mit Gewährleistungsvorschriften.
J) ANZUWENDENDES RECHT:
- Auf
sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus den Vertragsbeziehungen zwischen der
BA-Bachler e.U. und dem Kunden ist ausschließlich österreichisches Recht
(materielles Recht und Verfahrensrecht) unter Ausschluss der internationalen
Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes finden keine
Anwendung.
K) ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND:
- Erfüllungsort
ist der Sitz der BA-Bachler e.U. in 8962 Gröbming.
- Für
alle Rechtsstreitigkeiten aus wie immer namenhabenden Rechtsbeziehungen
zwischen der BA-Bachler e.U. und dem Kunden wird, unabhängig der Höhe des
Streitwertes, die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Schladming und ein
allenfalls an dessen Stelle tretendes Gericht vereinbart.
Datenschutz
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